Lexikon


07.03.2012

A B C D E F G I K L M N R S T U V

Hier entsteht ein Lexikon rund um Flotte, Fuhrparkmanagement, Leasing und Geschäftsreisen.

Abrechnung
Es gibt eine Vielzahl von Abrechnungsarten beim Fuhrparkmanagement. Die häufigsten Formen sind die geschlossene Abrechnung, die offene Abrechnung und die Ist-Kosten- Abrechnung. Bei der offenen Abrechnung werden zusätzlich noch die Varianten der viertel-, halb-, ganzjährlichen Verrechnung sowie der Verrechnung der Ist- Kosten am Laufzeitende angeboten.

Geschlossene Abrechnung
Dies ist die gängigste Abrechnungsvariante für Dienstleistungen. Es sind alle vereinbarten Servicebausteine enthalten und der Leasinggeber übernimmt das volle Kostenentwicklungsrisiko. Für einen Fuhrparkmanager ohne direkte Nutzerkontrolle ist dies die optimale Variante, da sie über die Laufzeit des jeweiligen Fahrzeuges einen absolut sicheren Budgetierungsansatz bietet.

Offene Abrechnung
Das Unternehmen bezahlt bei dieser Variante eine monatliche Pauschale. Diese wird zu fixierten Terminen (viertel-, halb-, ganzjährlich oder bei Vertragsende) mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgeglichen. Kostenbewusstes Verhalten der Nutzer wird durch Rückvergütungen belohnt. Unkontrolliertes Nutzerverhalten kann zu Nachbelastungen führen. Eine sichere Budgetierung wie bei der geschlossen Kalkulation ist nicht gegeben.

Ist-Kosten-Abrechnung
Bei dieser Abrechnungsart werden alle Rechnungen professionell geprüft und 1:1 durchbelastet, allerdings birgt sie ein hohes Prozesskostenrisiko innerhalb der Buchhaltung des Unternehmens. Wichtig ist, dass das Unternehmen bei dieser Abrechnungsform sich ein Revisionsrecht auf seine Kosten einräumen lässt.

Abschreibung
Bestandteile, die sich im Anlagevermögen des Unternehmens befinden, zum Beispiel betriebseigene Fahrzeuge, können in einem festgelegten Zeitraum steuerlich abgesetzt werden. Die normalerweise aktuelle gesetzliche Frist seit dem 1. Januar 2001 für PKW und leichte Nutzfahrzeuge beträgt 72 Monate.

Lineare Abschreibung
Die Absetzung erfolgt in gleichbleibenden Jahresbeträgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes.

AfA- Tabelle
Dies ist eine amtliche Tabelle, die über die durchschnittliche betriebsübliche Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens informiert. Die Tabellen werden von Zeit zu Zeit angepasst und aktualisiert.

AfA- Satz
Prozentsatz der Abschreibung, der sich nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer in Jahren bemisst. In dieser Höhe kann das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und den Folgejahren gewinnmindernd abgeschrieben werden. Der aktuelle Satz für Pkw liegt derzeit bei 16,667 Prozent.

Amortisierung
Es ist die planmäßige Tilgung von Schulden oder Abschreibungen. Man kann eine Teilamortisierung (TA) und eine Vollamortisierung (VA) unterscheiden.

TA
Die während der Grundmietzeit vereinbarten Ratenzahlungen reichen nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasinggebers abzugelten. Der entsprechende Vertrag vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Vollamortisierung zum Ende des Vertrages sicherstellt. (Restwertgarantie seitens des Leasingnehmers, Andienungsrecht des Leasinggebers zum kalkulierten Restwert) Eine Variante eines TA ist der kündbare Leasingvertrag. Der Leasingnehmer hat bei Kündigung eine Restzahlung zu leisten. Dadurch wird eine VA erreicht.

VA
Hierbei deckt der Leasingnehmer während der unkündbaren Grundmietzeit mit den geleisteten Raten mindestens die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers ab.

Andienungsrecht
Es ist das Recht der Leasinggesellschaft zum Ende des Vertrages den Kauf des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer zu verlangen. Es gilt nur im Zusammenhang mit TA-Verträgen (siehe Amortisation). Der Restwert wird vertraglich vereinbart. Der Leasingnehmer hat aber diesbezüglich kein Erwerbsrecht.

Anzahl der Geschäftsreisen
Transaktionsanzahl aller betrieblich veranlassten und abgerechneten Reisen, die anhand von einzelnen Reisekostenabrechnungen erfasst werden. Dauer, Zweck, Entfernung, Reiseziele, berufliche Position des Reisenden sind unerheblich.

Ausschreibung
Ein Ausschreiben ist ein Teil eines Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert ein Angebot einzureichen. Die elektronischen Formen heißen: eRFP oder eAuction.

Auswärtstätigkeit
Die Unterscheidung in Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit wurden durch Änderung der Lohnsteuerrichtlinien vom 01.01.2008 aufgehoben. Es gibt nur noch die Auswärtstätigkeit. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte vorrübergehend beruflich tätig ist.

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Barwert
Dies ist der ermittelte Gegenwartswert für fällige, zukünftige Zahlungen nach Abzinsung. Durch die Abzinsung werden Zahlungsströme über den Zeitablauf vergleichbar.

Bilanzneutralität
Sie wird beim Leasingnehmer erreicht durch die Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber. Die Aktivierung erscheint jedoch nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Das Leasing wird beim Leasingnehmer in dessen Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgabe verbucht. Der Jahresabschluss beinhaltet Hinweise auf eingegangene Leasingverpflichtungen.

Bonitätsprüfung
Ist die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers seitens des Leasinggebers. Dieser prüft, ob die verabredeten Leasing-Raten bezahlt werden können. Außerdem prüft der Leasinggeber, ob der Lieferant seine Liefer- und Gewährleistungspflicht einhalten kann. Hier spricht man von der Bonität des Lieferanten. Beide Bonitäten sind wichtige Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Leasings.

Bruttogehaltsumwandlung
Der Mitarbeiter eines Unternehmens verzichtet bei dieser Möglichkeit auf einen festgelegten Teil seines Monatsgehaltes und erhält dafür ein Leasingfahrzeug. Der Anteil des verzichteten Gehalts entspricht dem Leasingbetrag des Fahrzeugs. In diesem Zusammenhang wird auch vom so genannten geldwerten Vorteil gesprochen.

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Car-Policy
Die Car-Policy legt fest, wer in einem Unternehmen welchen Dienstwagen bekommt. Darunter finden sich Kriterien wie Ausstattung des Fahrzeuges, Modell des Fahrzeuges und mögliche zusätzliche Serviceleistungen. Für die Unternehmensleitung ist das Papier ein wichtiges Instrument zur Motivation der Mitarbeiter. Außerdem wird durch diese Regelung eine sinnvolle Steuerung des Fuhrparks erreicht. Die Car-Policy regelt weiterhin die Kostenverteilung, Schadenshaftung, Nutzungsumfang, rechtliche Regelungen zur StVO und Vergabeprioritäten innerhalb des Unternehmens.

Carsharing
Dieser Begriff steht für die gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeuges. Mehrere Unternehmensmitarbeiter teilen sich ein PKW. Dies garantiert eine bessere Ausnutzung des Fahrzeugs. Der Einsatz des Carsharing kann sowohl unter ökonomischen wie ökologischen Gesichtspunkten für bestimmte Bereiche sinnvoll sein.

Dienstreise
Siehe Auswärtstätigkeit

Dienstwagenregelung
Siehe Car-Policy

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Event
Hat im englischen Sprachraum einfach die Bedeutung von „Veranstaltung“. Im Deutschen hat sich eingebürgert, unter Event eine besonders emotionalisierte Form von Veranstaltungen zu verstehen. In diesem Sinn wir der Begriff häufig im Marketing-Event gleichgesetzt. In Branchenkreisen wird Event allerdings häufig im englischen Sinne als Synonym für Veranstaltungen gebraucht.

Event Management
Siehe Veranstaltungsmanagement

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Fahrzeugbewertung
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges an den Leasinggeber muss das Auto auf mögliche Schäden und Fehlteile untersucht werden. Nachteile bei der Weitervermarktung (siehe Restwert) für den Leasinggeber müssen dem Leasingnehmer berechnet werden. Maximale Transparenz dieses Prozesses bietet der Standard der fairen Fahrzeugbewertung des Verbands markenunabhängiger Fuhrparkgesellschaften (VMF). In einem Schadenkatalog sind alle akzeptierten (kostenfreien) und nicht akzeptierten (kostenpflichtigen) Schäden fixiert. Zum Beispiel haben gebrauchstypische Mängel, wie kleine Lackkratzer oder geringfügige Spuren von Steinschlägen, keine Auswirkungen bei der Endabrechnung des Fahrzeugs.

Finanzleasing
Es ermöglicht Unternehmen ohne Kreditaufnahme oder Eigenkapitaleinsatz die Anschaffung von Fahrzeugen. Hierfür zahlt das Unternehmen konstante Leasingraten. Diese sind steuerlich voll absetzbar. Diese Möglichkeit der Finanzierung bietet den Unternehmen die sogenannte Liquiditätsentlastung.

Finanzleasing nach Kilometern
Diese Vertragsform überträgt das Restwertrisiko auf die Seite des Leasinggebers. Es werden eine feste Laufzeit und eine feste Laufleistung festgelegt. Die Kilometeranzahl über dem vereinbarten Bereich wird durch einen zu Vertragsbeginn festgelegten Kilometerschlüssel nachbelastet. Minderkilometer werden dem Leasingnehmer gutgeschrieben. Diese Leasingart wird „Operating lease“ genannt.

Finanzleasing nach Restwert
Hier wird der erwartete Restwert zu Beginn des Vertrages festgelegt. Dieser Restwert wird anhand der Nutzungsdauer und Laufleistung berechnet. Bei höherem Wertverlust wird der Leasingnehmer belastet. Bei niedrigerem Wertverlust erhält der Leasingnehmer von diesem Betrag nur 75 Prozent. Diese Leasingart wird „Finance-Lease“ genannt.

Finanzleasingvertrag
Verträge, die mittel- bis langfristig laufen. Sie haben eine unkündbare Grundmietzeit. Diese ist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingfahrzeugs.

Führerscheinprüfung
Fuhrparkleiter können als Vertreter des Fahrzeughalters für Vergehen des Fahrers haftbar gemacht werden – etwa nach StVG und StVO für die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse. Der Fuhrparkverantwortliche muss die möglichst halbjährlichen Führerscheinüberprüfungen lückenlos nachweisen können. Im Ernstfall können sich sonst versicherungsrechtliche Konsequenzen und Geld- oder Haftstrafen ergeben. Fuhrparkmanagementdienstleister bieten diesbezüglich umfangreiche Prüfsysteme an.

Full-Service-Leasing
Dies ist eine Erweiterung des Finanzleasings. Hier werden zusätzliche Leistungen seitens des Leasinggebers angeboten. Unter diese Leistungen fallen Wartung und Reparatur, Abwicklung bei Schadensfällen, Reifenwechsel, Steuern/Versicherungen und Kraftstoffmanagement. Weitere, frei wählbare Dienstleistungen sind etwa die Fahrer-Direktbetreuung, zu der unter anderem ein webbasierter Fahrzeugkonfigurator gehören kann, der auf die jeweilige Fahrzeugpolitik des Kunden zugeschnitten wird, die Fahrzeugzulassung und -logistik, ein Interimsfahrzeugservice, Schadensmanagement, 24-Stunden-Pannenhilfe oder ein Online-Reporting und andere zusätzliche Serviceleistungen. Diese werden vom Leasinggeber mit einer festen monatlichen Service-Pauschale angerechnet. Diese Leistungen erbringt der Leasinggeber selbst oder bezieht diese durch Drittunternehmen durch Zukauf.

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GAP-Versicherung
Ist eine Versicherung, die mögliche Amortisierungslücken beziehungsweise die Differenz zwischen Ablösewert und Beschaffungswert (Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeugs schließt. Diese Versicherung tritt auch im Fall der Unterversicherung bei Totalschaden oder Diebstahl ein.

Geschäftsreise
Jede betrieblich veranlasste Reise, die anhand von einzelnen Reisekostenabrechnungen erfasst wird. Dauer, Zweck, Entfernung, Ziel der Reise oder berufliche Stellung der Reisenden sind hierfür unerheblich. Somit fließen auch Fahrten zum ständigen oder wechselnden Arbeitsplatz oder Fahrten ohne Ortswechsel in die Zahlen mit ein, sobald sie als Geschäftsreisekosten abgerechnet werden.

Geschäftsreisende
Beschäftigte eines Unternehmens, die mindestens eine Geschäftsreise im Jahr unternehmen.

Geschäftsreiseintensives Unternehmen
Der Anteil an Mitarbeitern, die mindestens einmal im Jahr aus betrieblichen Gründen reisen, beträgt bei geschäftsreiseintensiven Betrieben mindestens 35%. Siehe auch Intensität von Geschäftsreisen.

Geschäftsreisekosten (Geschäftsreiseausgaben)
Sämtliche über die Reisekostenabrechnungen eingereichten und erstatteten Kosten und Auslagen (Kosten für Transport – ohne Dienstwagen, Übernachtung, Verpflegungspauschalen, Nebenkosten)
sämtliche direkt der Unternehmung in Rechnung gestellten Kosten, die nicht über Reisekostenabrechnung eingereicht und erstattet werden, jedoch Reiseprodukte und -dienstleistungen betreffen. (zum Beispiel Reisebüro-Serviceentgelte, Kreditkartenentgelte, Systemkosten wie die Lizenzgebühr für ein Travel Management-System, Veranstaltungskosten)

Grüne Flotte
Fuhrparkmanagement unter ökologischen Gesichtspunkten. Hierbei zählen unter anderem Kriterien wie sparsamer Kraftstoffverbrauch, schadstoffarme Fahrzeuge in der Flotte und ökologisches Bewusstsein und Fahrverhalten bei den Fahrzeugnutzern. Je nach Flotte kann sich der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben oder kraftstoffsparenden Motoren lohnen und neben Krafts- und Schadstoffeinsparungen auch zu einem Imagegewinn führen.

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Implementierung
Die Aufnahme der Fuhrparkstruktur, aller Fahrzeug- und Nutzerdaten sowie aller organisatorischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Einführung des Fuhrparkmanagements. Hierzu gehört auch die Einspielung der Buchhaltungsdaten in das Buchhaltungssystem. Die Implementierung umfasst auch alle Kostenstellen, SAP-Daten und Kontenpläne in das System des Fuhrparkmanagements.

Incentive
Das englische Wort für „Ansporn, Anreiz“ bezeichnet eine Sonderform der Veranstaltungsbranche, mit der Mitarbeiter oder Verkäufer zu höheren Leistungen angeregt werden sollen. Neben Sachprämien sind Reisen die häufigste Form von Incentives, die meist in einen Leistungswettbewerb eingebettet sind. Wichtigstes Kennzeichen ist die Nicht-Käuflichkeit der einzelnen Leistungen, die die Prämien besonders attraktiv machen und für einen hohen Erinnerungswert sorgen soll.

Intensität von Geschäftsreisen
Prozentualer Anteil von Beschäftigten im Betrieb, die mindestens eine Geschäftsreise im Jahr tätigen.

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Kauf
Der Fahrzeugerwerb per Kauf lässt das Fahrzeug in Besitz und Eigentum des Unternehmens eingehen. Ein Kauf bedeutet immer einen hohen Abfluss an liquiden Mitteln. Es müssen sowohl Nutzung wie auch Besitz des Fahrzeuges bezahlt werden. Mögliche Folgekosten aufgrund von Reparaturen, Versicherungen und anderen Serviceleistungen liegen in dem meisten Fällen beim Käufer selbst. Für die Wirtschaftlichkeit muss das angeschaffte Fahrzeug lange im Bestand bleiben. Hinzu kommt, dass das volle Wertverlust- und Weitervermarktungsrisiko auf der Käuferseite liegt.

Kreditfinanzierung
Bei einer Finanzierung per Kredit wird der Kreditrahmen des Unternehmens beansprucht. Hinzu kommt, dass das Unternehmen für den Kredit Sicherheiten leisten muss. Außerdem besteht das Risiko der volatilen Zinslage. Hier kann es zu großen Schwankungen kommen, was eine finanzielle Planung erschwert.

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Laufleistung
Ist die Betriebsdauer von technischen Geräten. Im Zusammenhang mit Fahrzeugen ist dies die Gesamtkilometerzahl. Mit höherer Laufleistung entsteht ein höherer Verschleiß des Fahrzeuges und somit kommt es zu einer Wertminderung des Restwertes.

Laufzeit
Die Laufzeit eines Leasingvertrages richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen. Die Grundleasingzeit muss sich immer innerhalb eines Rahmens von 40 bis 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges bewegen. PKWs haben laut AfA-Tabellen eine durchschnittliche Laufzeit von 72 Monaten. Dies ermöglicht eine Leasing-Dauer 29 – 65 Monaten.

Leasing
Ein Leasing ist ein besonderer Vertrag – er enthält wesentliche Merkmale eines normalen Mietvertrages nach den Regelungen des BGB, ist wegen seiner besonderen Inhaltsdetails jedoch kein Mietvertrag nach bürgerlichem Recht. Rechtlich ist der Leasingvertrag, mit dem auch das „Produkt-Leasing“ beschrieben wird, ein Vertrag mit eigener Rechtsnatur – aber ohne gesetzliche Regelung. Für die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen wurden gewisse Standards definiert. Ein Leasing bietet eine sichere Kostenkalkulation, Planungssicherheit und Administrationsentlastung, v.a. durch fixierte Raten und die Möglichkeit zu komfortablen Full-Service-Lösungen (Wartung, Reparatur, Reifen u.v.m. über Monatspauschale gedeckelt). Das Fuhrparkmanagement kann an den entsprechenden Leasinggeber weitergeben werden. Es besteht für den Leasingnehmer kein Weitervermarktungsrisiko und kein Restwertrisiko, da diese beim Leasinggeber liegen. Betriebswirtschaftlich betrachtet erhöht das Leasing die Liquidität des Unternehmens.

Leasing-Erlass
Der Leasing-Erlass umfasst Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Mobilien-Leasing-Verträgen vom 19. April 1971 für Vollamortisationsverträge und vom 22. Dezember 1975 für Teilamortisationsverträge. Sie sind die Grundlage für das Mobilien-Leasing-Geschäft in Deutschland. In den Erlassen wird geregelt, wer bei welchen Vertragsgestaltungen zu welchem Zeitpunkt des Vertrages wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes ist. Für die steuerliche und handelsrechtliche Bewertung eines Leasingvertrages sind die Leasing-Erlasse des Bundesfinanzministeriums maßgeblich. Sie regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums, also die Frage, ob Leasingnehmer oder Leasinggeber zu bilanzieren haben.

Leasinggeber
Als Leasinggeber werden Leasinggesellschaften bezeichnet. Die meisten Leasinggesellschaften sind Tochter- oder Partnerunternehmen von Kreditinstituten. Darüber hinaus betätigen sich auch bankenunabhängige Gesellschaften und Hersteller-Leasinggesellschaften im Markt.

Leasingnehmer
Leasingnehmer können sowohl natürliche wie auch juristische Personen sein. Im Rahmen eines Leasingvertrages werden dem Leasingnehmer von einem Leasinggeber (Leasinggesellschaft) entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum Nutzungsrechte an einem Objekt eingeräumt.

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Mehrerlös
Verkauft der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht, wird der Leasingnehmer bei einem Mehrerlös mit 75% beteiligt. Dieses Recht besteht nur für den Fall, dass die Leasinggesellschaft das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer veräußert. In diesem Zusammenhang hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht.

Mehr-Kilometer | Minder-Kilometer
Sie sind Bestandteile des Kilometer-Leasingvertrages. Für ein Überschreiten der festgelegten Kilometergrenze des Leasingvertrages (Mehr-Kilometer) muss der Leasingnehmer einen festgelegten Betrag an den Leasinggeber zahlen. Unterschreitet der Leasingnehmer die festgelegte Kilometergrenze (Minder-Kilometer), bekommt er in der Regel eine Vergütung.

Freigrenze bzw. Freibetrag
Bei Leasing-Verträgen mit festgelegter Kilometerzahl setzt der Leasinggeber eine sogenannte Kilometer-Freigrenze fest. Befindet sich der Leasingnehmer zu Vertragsende mit seinen gefahrenen Mehrkilometern innerhalb dieser vereinbarten Toleranz, muss dieser keine Nachzahlung an den Leasinggeber leisten.

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Nebenkosten
Sind die Kosten, die entstehen, um das geleaste Fahrzeug in Betrieb zu halten. Unter diese Kosten fallen auch die Ausgaben für Versicherung, Wartung und Reparatur des Fahrzeugs.

Nutzungsdauer, betriebsgewöhnlich
Ist die Dauer der Nutzung eines Leasingfahrzeuges unabhängig von gesetzlichen Richtlinien. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BGN) eines Leasingfahrzeuges ist in vielen Fällen identisch mit der amtlich festgelegten Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes laut der AfA-Tabelle. Die Nutzung kann sowohl privat wie auch betrieblich angerechnet werden. Im Fall des Finanzleasings liegt die Laufzeit des Leasingvertrages zwischen 40 und 90 Prozent der BGN.

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Reporting
Für das Fuhrparkmanagement ist das Reporting unerlässlich. Viele Anbieter bieten eine eigene oft auch Internetgestützte Reporting-Variante an. Diese Software dient zum effektiveren Controlling. Durch ein gutes implementiertes und integriertes Reporting kann der Fuhrparkmanager bis zu 15 Prozent Einsparpotenzial erwirtschaften. Die Reporting-Software muss sich nach den Ansprüchen des Fuhrparks richten.

Reisekosten (direkte vs. indirekte)
Als direkte Reisekosten gelten dabei die Kosten des Reiseeinkaufs (Flug, Hotel, Mietwagen, Bahn). Die indirekten Reisekosten werden in der Regel unter dem Begriff „Prozesskosten“ subsumiert. Sie umfassen sämtliche Kosten, die innerhalb der Prozesskette „Geschäftsreise“ – etwa bei der Reiseplanung, Reisebestellung, Bezahlung oder im Controlling anfallen (z.B.: Buchungsgebühren, Kreditkartenkosten, Software, Management Fee)

Restwert
Leasinggeber und Leasingnehmer haben bei Vertragsabschluss vereinbart, wie hoch der nicht amortisierte Anteil bei Vertragsende ist. Dieser zum Vertragsende vorhandene Marktwert (Restwert) muss zuverlässig geschätzt werden.

Buchtechnischer Restwert
Ist der Wert, der sich nach den buchhalterischen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasingvertrages für das Leasingobjekt in der Bilanz ergibt.

Kalkulierter Restwert
Leasingnehmer und Leasinggeber gehen davon aus, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit das Leasingobjekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt.

Marktwert
Der Marktwert ist der tatsächliche Wert des Fahrzeuges, welcher bei der jeweiligen Marktlage zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann.

Restwertrisiko
Im Idealfall ist die Summe, die der Leasingnehmer eines entsprechenden Leasingvertrages am Ende der Laufzeit noch zu bezahlen hat, identisch mit dem Erlös, den das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt bringt. Das Risiko für Nachzahlungen bezüglich höher Laufleistung, Schäden und höherem Verschleiß wird vertraglich geregelt. Beim Finanzleasing nach Kilometern wird das Restwertrisiko auf den Leasinggeber übertragen. Bei einem Finanzleasing nach Restwert trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko.

Rückgabe
Mit Ende der Laufzeit des Leasingvertrages muss der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben, da der Leasinggeber der juristische Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist. Handelt der Leasingnehmer dieser Pflicht zuwider, hat die Leasinggesellschaft das Recht, weiterhin Zahlungen der Leasingraten zu verlangen. In besonderen Fällen muss darüber hinaus eine Schadensersatzzahlung geleistet werden.

Rückgabeprotokoll
Die Erstellung eines Rückgabeprotokolls ist ein Standardverfahren bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. In diesem Dokument wird, im Beisein des Leasingnehmers, der Gesamtzustand des Fahrzeuges aufgenommen. Weiterhin werden außerordentlicher Verschleiß und auffällige Besonderheiten dokumentiert. Dieses Dokument ist die wichtige Basis für die Fahrzeugbewertung. Reale Laufleistung wird ins Verhältnis zur vereinbarten Laufleistung gesetzt und ergibt somit die Basis für die Mehr- bzw. Minderkilometer- und Rücknahmeschadensendabrechnung.

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Sale-and-lease-back
Ist ein Leasingfahrzeug Eigentum eines Unternehmens und wird dieses Fahrzeug an eine Leasinggesellschaft verkauft, um danach dieses Fahrzeug von der Gesellschaft zu leasen, spricht man vom Sale-And-Lease-Back. Der bisherige Eigentümer bekommt vom neuen Eigentümer den Marktwert oder nach dem Wert der AfA-Tabelle bezahlt. Der neue
Eigentümer muss zusätzlich sicherstellen, dass er lastenfreies Eigentum erworben hat. Daher wird die Leasinggesellschaft immer eine Freigabe der Objekte aus der Hypotheken-Zubehörhaftung oder aus dem Vermieter-Pfandrecht verlangen. Der bisherige Eigentümer nutzt dann die Fahrzeuge bis zum vereinbarten Leasingende. Für die Nutzung zahlt er die vertraglich vereinbarte Leasingrate. Bei Vertragsende wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft übergeben und diese verwertet es freihändig.

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TCO
Ist die Abkürzung für den englischen Begriff „total cost of ownership“. Wird auch als Gesamtbetriebskosten bezeichnet. Ein Verfahren, das Unternehmen helfen soll, alle anfallenden Kosten von Leasingfahrzeugen abzuschätzen. Die Idee dabei ist, eine Abrechnung zu erhalten, die nicht nur die Anschaffungskosten enthält, sondern alle Aspekte der späteren Nutzung (Energiekosten, Reparatur und Wartung) der betreffenden Komponenten. Bekannte und verdeckte Kostentreiber können somit im Vorfeld der Investition abgeschätzt und kalkuliert werden.

Travel Management (TM), (Geschäftsreise-Management
Person/Abteilung, die die strategischen und operativen Maßnahmen zur Planung, Organisation und Kontrolle der Geschäftsreiseaktivitäten des Unternehmens (beziehungsweise einer Einrichtung im öffentlichen Sektor) durchführt.

Travel Manager
Diejenige Person, die auf Kundenseite die strategischen und operativen Maßnahmen zur Planung, Organisation und Kontrolle der Geschäftsreiseaktivitäten des Unternehmens durchführt.

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UVV
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften (BGG) sind ein wichtiger Bestandteil im täglichen Betrieb eines Fuhrparks. Nach § 57 Abs. 1 der UVV „Fahrzeuge“ müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden; im Schadenfall muss der Unternehmer der Berufsgenossenschaft sein ordnungsgemäßes Handeln nachweisen. Eine unterlassene Prüfung kann bei einem Unfall zum Wegfall der Versicherungsleistung der BGG, zu Regressansprüchen gegenüber dem Fuhrparkmanager und zu Bußgeld bis hin zur Gefängnisstrafe führen.

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VDR
Verband Deutsches Reisemanagement e.V.

Veranstaltungsmanagement (Meeting & Event Management)
Im Zusammenhang des betrieblichen Geschäftsreise-Managements insbesondere Einkauf der Reiseleistungen, zum Beispiel für Arbeitskreise, Ausstellungen, Besprechungen, Fortbildungsveranstaltungen, Gesprächskreise, Konferenzen, Kongresse, Meetings, Messen, Produkt- und Präsentations-Events, Symposien, Seminare sowie Tagungen.

Veranstaltungsplanung
Im betrieblichen Umfeld insbesondere die Konzeption, Auswahl geeigneter Locations, Referenten und Rahmenprogramme, Umsetzung der Veranstaltung von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung. Dies alles im Rahmen der innerbetrieblichen Vorgaben (beispielsweise durch eine VA-Richtlinie)

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